TOP Ö 10: Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität Ludwig-Reinhard-Grundschule

 

Herr Pamperin berichtet, dass die Satzung für die Grundschule neu beschlossen werden soll. Dies wurde auch von der Stadtvertretung mit Beschluss am 12.12.2019 so gefordert.

 

Nach dem fertig gestellten Grundschulzentrum muss dann diese Satzung wieder überarbeitet werden. Dort sollen nach Auskunft der Planer 20 Klassenräume geschaffen werden (Beratung im Rathaus am 08.01.2020).

 

Frau Leveknecht fragt, was es bedeutet, wenn die tatsächliche Schülerzahl die in der Kapazitätsverordnung festgelegte Gesamtzahl übersteigt. Herr Pamperin antwortet, dass dann eventuell Schülerinnen und Schüler an andere Schulen verwiesen werden könnten. Dies ist aber bei den weiterführenden Schulen aufgrund der faktisch freien Schulwahl rechtlich schwierig. Grundlage für die Berechnung der Kapazität sind 1,9 qm pro Schülerin oder Schüler gemäß der Schulkapazitätsverordnung M-V.

 

In der bisher gültigen Satzung war eine Kapazität von 334 Schülerinnen und Schülern für die Grundschule festgelegt worden.

 

Herr Thiel stellt den Antrag, die Kapazität zu erhöhen. Der Zeichenraum mit einer Kapazität von 21 Kindern soll in die Berechnung der gesamten Kapazität mit einbezogen werden. 

Die Gesamtkapazität für die Grundschule beträgt dann 355 Schülerinnen und Schüler.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Ludwig-Reinhard-Grundschule.