TOP Ö 10: Grundsatzentscheidung
Fährweg 5

Beschluss: 174/19/30/3

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 grundsätzlich den Verkauf des Grundstücks Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

 

  1. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht; vorhandene Bewerberinnen und Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines verbindlichen und umfassenden Nutzungskonzeptes aufzufordern.

 

  1. Zusätzlich sollen soziale Träger mit einer Angebotsaufforderung berücksichtigt werden.

 

  1. Das Mindestgebot beträgt 60.000,- €.

 

Hinweis:    Bei dem Eigentümer der neuen Schiffsbauhalle sollte ebenfalls ein mögliches Kaufinteresse erfragt werden.