TOP Ö 11: Grundsatzentscheidung
Fährweg 5

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 grundsätzlich den Verkauf des Grundstücks Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

 

  1. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht; vorhandene Bewerberinnen und Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines verbindlichen und umfassenden  Nutzungskonzeptes aufzufordern.

 

  1. Zusätzlich sollen soziale Träger sowie die Firma Premiumverbund mit einer Angebotsaufforderung berücksichtigt werden.

 

  1. Das Mindestgebot beträgt 60.000,- €.