TOP Ö 10: Beratung und Beschluss zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/Elbe

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 25.03.2021, keine Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2021 vorzunehmen.
  2. Eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgt zum 01.01.2022 nach entsprechender Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
  3. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Unterdeckung im Produktsachkonto 54500000 43223000 von 10.000,- € berücksichtigt.