TOP Ö 21: Umsetzung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.)    Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Beachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 berechtigt, auch Entscheidungen i.S.d. § 7 Abs. 3 bis 8 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe zu treffen, die die dort genannten Wertgrenzen übersteigen.

2.)    Diese Berechtigung ist befristet für die Dauer von drei Monaten ab dem 26.03.2021.