Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am
13.12.2018 den Teil 1 – Risikobeurteilung – des Brandschutzbedarfsplanes,
insbesondere 5.6 – Risikobewertung -.
2. Die Planungsziele sollen bis zum 28.02.2019 formuliert und in den zuständigen Gremien vorberaten sein.
Sachdarstellung und Begründung:
Durch das Gesetz
über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuer-wehren für
Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom
21.12.2015 sind die Gemeinden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 verpflichtet, einen
Brandschutz-bedarfsplan (BBP) aufzustellen. In der Sitzung des Hauptausschusses
am 13.11.2017 wurde das Büro Brandschutz Werner mit der Erstellung des
Brandschutzbedarfsplanes beauftragt. Seit dem wurden durch die Ortswehren und
die Verwaltung in Zusammenarbeit bei
Beratungen und
Ortsbegehungen mit dem beauftragten Büro alle Grunddaten zusammen-getragen, die
für den Teil 1 – Risikobeurteilung – erforderlich sind.
Die Verwaltung
empfiehlt die Zustimmung zum Teil 1 des BBP.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Brandschutzbedarfsplan
Teil 1