Abwasserkonzeption der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutz- und Regenwasserentsorgung)

Betreff
Abwasserkonzeption der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutz- und Regenwasserentsorgung)
Vorlage
204/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe billigt auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die vorliegenden Abwasserkonzeptionen für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung.

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Boizenburg/Elbe für die Schmutzwasserbeseitigung wurde überarbeitet. Für die Niederschlagswasser-beseitigung erfolgte die erstmalige Aufstellung einer solchen Konzeption. Ziel der Abwasserbeseitigungskonzeptionen ist neben der Darstellung des aktuellen Bestandes der vorhandenen Abwasseranlagen auch die Darstellung der Bereiche mit dezentraler Abwasserbeseitigung für den Bereich der Schmutzwasserentsorgung sowie die geplante Entwicklung des Kanalnetzes in den kommenden Jahren.

Zukünftig werden vorwiegend Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubaumaßnahmen in den zu entwickelnden B-Plänen anstehen, hierzu erfolgten in den Konzeptionen Kostenschätzungen.

Die Abwasserbeseitigungskonzeption bildet eine wichtige Grundlage für Entscheidungen der Wasserbehörden und findet außerdem Berücksichtigung bei der Überarbeitung der Beitragskalkulation der Schmutzwasserentsorgung bzw. der erstmaligen Erstellung einer Beitragskalkulation Niederschlagwasser, die für das I. Quartal 2019 geplant ist. Das Abwasserbeseitigungskonzept muss aktuelle fachtechnisch nachvollziehbare Darstellungen enthalten, die es den Fachbehörden ermöglichen, qualifizierte Entscheidungen für die Gewässerbenutzung nach den Wassergesetzen und zur Förderung abwassertechnischer Maßnahmen nach dem Haushaltsrecht zu treffen. Durch die VIUS Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Schwerin,  erfolgte die Überarbeitung der Abwasserkonzeption für die Schmutzwasserentsorgung sowie die Erstellung der Regenwasserkonzeption.

 

In den kommenden Jahren muss verstärkt an der Überprüfung der vorhandenen Kanäle entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung gearbeitet werden, um ein Sanierungskonzept zur Kanalsanierung zu entwickeln. Die Mittel für die Kanalsanierung sind dann in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

 

Auf Grund des Umfanges des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Größe der darin enthaltenen Pläne ist eine Vorstellung der Konzeptionen durch Herrn Schäfer von der VIUS Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Schwerin geplant.

 

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: