Mit Beschluss der
Stadtvertretung zur Vorlage 163/17/30 vom 09.03.2018 wurde entschieden, dass
jeweils über den Entwicklungsstand des Verkehrskonzeptes immer auf der 1.
Sitzung der Stadtvertretung eines Jahres (ab 2019) berichtet wird.
Vom Bürgermeister
und der Verwaltung wurden zur Umsetzung von Ideen und Anregungen aus den Verkehrsentwicklungsplan
2030 kurzfristige, mittelfristige und langfristige Ziele formuliert.
Diese wurden mit dem
zuständigen Mitarbeiter, Herrn Prieß, von der Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises Ludwigslust – Parchim und im zuständigen Fachausschuss mehrmals
beraten.
kurzfristige Ziele
Ein Antrag auf max. 30Km/h ist nicht sinnvoll.
Ein Antrag für den Zachauskamp zur
30Km/h Zone wird Mitte Januar 2019 gestellt. Nach Genehmigung der 30Km/h Zone
kann und wird der Antrag auf gegenläufigen Radverkehr gestellt werden.
Die Freigabe der Gartenstraße für den gegenläufigen Radverkehr ist auf
Grund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.
Der gegenläufige Radverkehr für An den Behsen wird im Zusammenhang mit
der Antragstellung zur 30Km/h Zone für die Kurze Straße, Weidestraße und
Feldstraße beantragt.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Im Weg der Jugend ist eine 30Km/h - Zone eingerichtet, jedoch sind die
vorhandenen Fahrbahnbreiten zu gering, um einen gegenläufigen Radfahrverkehr
einzurichten.
Eine Stellplatzregelung für PKW und eine neue Straßenführung sind
erforderlich.
Entsprechende finanzielle Mittel für Planung sind notwendig.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Eine weiter mögliche Variante ist das Aufheben der Hauptstraßenreglung An
der Sude. Die max. Geschwindigkeit von 50Km/h kann dann beibehalten werden.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Schwartow ist diese Maßnahme aufgenommen.
Auch wenn sie nicht als eine Maßnahme des ländlichen Wegebaus realisiert
werden kann, besteht die Möglichkeit der Antragstellung als (geförderte)
Dorferneuerungsmaßnahme. Die Umsetzung (ob und wann) ist eine Entscheidung der
Stadtvertretung in Abhängigkeit der Haushaltslage der Stadt Boizenburg/Elbe.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Ludwigslust – Parchim sieht
keinen Handlungsbedarf, da es bislang keine Unfälle gab.
Zudem müsste eine Springerlücke mindestens 35m lang sein. Allein dies,
ist auf Grund des vorhandenen Verkehrsraumes in der Umsetzung problematisch.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die Verkehrssituation zu ändern.
Hier ist angedacht, die Elternvertretungen in die Organisation des
Schülerverkehrs einzubinden.
mittelfristig Ziele
Ein Schutzstreifen bringt kein Gewinn an Sicherheit. Er hätte lediglich
eine Alibifunktion. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,00m. Somit bleibt nach Abzug
der 3,00m, für 2 x Schutzstreifen, eine Fahrbreite von 4,00m.
Die entstehende Fahrbreite von 4,00m, liegt unter der Mindestbreite von
5,50m für zwei Fahrbahnen nach RAS-Q und
ist somit nicht zulässig.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen. Die Änderung der
Vorfahrtsregelung in der Siedlung wird mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für
den Bereich der Siedlung erarbeitet.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Die Stadt als Baulastträger kann eine Bedarfsampel errichten lassen.
Werden die Straßenabschnitte vor / nach der Ampel < 600 m, ist die Geschwindigkeit auf 70
km/h zu reduzieren.
Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.
Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.
Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019
vorgesehen.
Dies wird im Zusammenhang mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für
den Bereich der Altstadt erarbeitet.
Es ist eine Beurteilung der Gesamtsituation durch ein Ingenieur Büro
erforderlich.
Dies wird im Zusammenhang mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für
den Bereich der Altstadt erarbeitet.
Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten wird es beim Bau von
Mittelbremsen an den Ortseinfahrten nötig werden, Fahrbahnverbreiterung in den
betroffenen Bereichen zu bauen.
langfristige Ziele
Eine Erfassung der vorhandenen Beschilderung wird in einem Plan
dargestellt.
Eine Rücksprache mit Straßenverkehrsbehörde, wird Mitte Januar erfolgen.
Solle sich die Möglichkeit zur Antragstellung ergeben, wird diese
erfolgen.
Finanzielle Mittel für die Planung und den Bau von Radquerungshilfen auf
der Berliner Straße, würden dann für den Haushalt 2020 beantragt werden.
Eine Erfassung der vorhandenen Beschilderung wird in einem Plan
dargestellt.
Eine Rücksprache mit Straßenverkehrsbehörde, wird Mitte Januar erfolgen.
Solle sich die Möglichkeit zur Antragstellung ergeben, wird diese
erfolgen.
Finanzielle Mittel für die Planung und den Bau von Radquerungshilfen auf
der Hamburger Straße, würden dann für den Haushalt 2020 beantragt werden.
Der Ankauf von Flächen der Deutschen Bahn AG wird notwendig werden.
Derzeit keine Planungen angedacht.
Derzeit sind keine Planungen vorgesehen.
Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.
Derzeit sind keine Planungen vorgesehen.
Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.
Durch bestehende Gebäude ist die Fahrbahnfläche derzeit nicht
erweiterbar.
Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.
Zudem ist die Fritz – Reuter – Straße Bestandteil der B 195. Somit muss
ein solches Vorhaben vom Straßenbauamt Schwerin als Baulastträger veranlasst
werden
Verbreiterung Straße nach Gothmann
Die Straßenverbreiterung der Straße nach Gothmann ist ggf. im Zusammenhang mit dem Deichneubau und in den
Folgejahren zu betrachten.
weitere aktuellen Anfragen
Sichtdreiecke wurden vor Ort überprüft.
Hecken, wenn nötig zurückschneiden sein.
Ein Antrag an die Straßenverkehrsbehörde für ein Parkverbot von
Dr.-Alexander-Str. bis Ausfahrt LIDL wird Mitte Januar gestellt.
Die zusätzliche Beschilderung für unsere P&R Parkplätze am Bahnhof
wurden Anfang Oktober 2018 aufgestellt.
Eine gesonderte Kennzeichnung des Parkplatzes ist gesetzlich nicht
notwendig.
Auf Grund des vorhandenen Natursteinpflasters, ist eine technische
mögliche Farbgebung, nicht dauerhaft und müsste immer wieder erneuert werden.
Es wurde mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, dass ein zusätzliches
Parkverbotsschild nach dem Abbiegen in den Hafenplatz von der Hamburger Straße
aus kommend aufgestellt wird.
Das Parkverbotsschild wurde Anfang Oktober 2018 aufgestellt.
Vor der Kita Wiesenkinder An der Quöbbe befindet sich kein Gehweg.
Ein beidseitiger Gehweg ist jedoch eine der Voraussetzungen, um ein Zebra
– Streifen dort aufbringen zu lassen.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des B – Plan 33, wird der fehlende
Gehweg vor der Kita gebaut und das Erfordernis eines Fußgängerübergangs neu
geprüft.
Die zusätzlichen Hinweisschilder sind bestellt.
Die Lieferung der Hinweisschilder soll Mitte/Ende Januar erfolgen. Danach
erfolgt der Aufbau.
Die Beschilderung ist im Oktober 2018 erfolgt.
Die Beschilderung ist im Oktober 2018 erfolgt.
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................