Information über den Umsetzungsstand des Verkehrsentwicklungsplanes 2030

Betreff
Information über den Umsetzungsstand des Verkehrsentwicklungsplanes 2030
Vorlage
220/18/30
Art
Berichtsvorlage

 

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung zur Vorlage 163/17/30 vom 09.03.2018 wurde entschieden, dass jeweils über den Entwicklungsstand des Verkehrskonzeptes immer auf der 1. Sitzung der Stadtvertretung eines Jahres (ab 2019) berichtet wird.

 

Vom Bürgermeister und der Verwaltung wurden zur Umsetzung von Ideen und Anregungen aus den Verkehrsentwicklungsplan 2030 kurzfristige, mittelfristige und langfristige Ziele formuliert.

Diese wurden mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Prieß, von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust – Parchim und im zuständigen Fachausschuss mehrmals beraten.

 

kurzfristige Ziele

 

  1. Beschilderung Einbahnstraße für gegenläufigen Verkehr: Zachauskamp

 

Ein Antrag auf max. 30Km/h ist nicht sinnvoll.

Ein Antrag für den  Zachauskamp zur 30Km/h Zone wird Mitte Januar 2019 gestellt. Nach Genehmigung der 30Km/h Zone kann und wird der Antrag auf gegenläufigen Radverkehr gestellt werden.

 

  1. Beschilderung Einbahnstraße für gegenläufigen Verkehr: Gartenstraße

 

Die Freigabe der Gartenstraße für den gegenläufigen Radverkehr ist auf Grund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.

 

  1. Beschilderung Einbahnstraße für den gegenläufigen Verkehr: An den Behsen

 

Der gegenläufige Radverkehr für An den Behsen wird im Zusammenhang mit der Antragstellung zur 30Km/h Zone für die Kurze Straße, Weidestraße und Feldstraße beantragt.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

  1. Beschilderung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Verkehr: Weg der Jugend

 

Im Weg der Jugend ist eine 30Km/h - Zone eingerichtet, jedoch sind die vorhandenen Fahrbahnbreiten zu gering, um einen gegenläufigen Radfahrverkehr einzurichten.

Eine Stellplatzregelung für PKW und eine neue Straßenführung sind erforderlich.

Entsprechende finanzielle Mittel für Planung sind notwendig.

 

  1. Beschilderung 30 km/h in Gothmann

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

Eine weiter mögliche Variante ist das Aufheben der Hauptstraßenreglung An der Sude. Die max. Geschwindigkeit von 50Km/h kann dann beibehalten werden.

 

  1. Ausdehnen der 30Km/h Zone für die Altstadt

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

  1. Schutzstreifen Radfahrer Metlitz – Heide

 

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Schwartow ist diese Maßnahme aufgenommen.

Auch wenn sie nicht als eine Maßnahme des ländlichen Wegebaus realisiert werden kann, besteht die Möglichkeit der Antragstellung als (geförderte) Dorferneuerungsmaßnahme. Die Umsetzung (ob und wann) ist eine Entscheidung der Stadtvertretung in Abhängigkeit der Haushaltslage der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

  1. Ausdehnen der 30Km/h Zone für den Bereich der Siedlung

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

  1. Parkverbotszonen Hamburger Straße an der Schützenstraße

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Ludwigslust – Parchim sieht keinen Handlungsbedarf, da es bislang keine Unfälle gab.

Zudem müsste eine Springerlücke mindestens 35m lang sein. Allein dies, ist auf Grund des vorhandenen Verkehrsraumes in der Umsetzung problematisch.

 

  1. Abbau des Individualverkehrs vor der Grundschule Ludwig-Reinhard

 

Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die Verkehrssituation zu ändern.

Hier ist angedacht, die Elternvertretungen in die Organisation des Schülerverkehrs einzubinden.

 

 

 

mittelfristig Ziele

 

  1. Schutzstreifen für Radfahrer auf der Stiftstraße

 

Ein Schutzstreifen bringt kein Gewinn an Sicherheit. Er hätte lediglich eine Alibifunktion. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,00m. Somit bleibt nach Abzug der 3,00m, für 2 x Schutzstreifen, eine Fahrbreite von 4,00m.

Die entstehende Fahrbreite von 4,00m, liegt unter der Mindestbreite von 5,50m für zwei Fahrbahnen nach  RAS-Q und ist somit nicht zulässig.

 

  1. Änderung der Vorfahrtsstraßenregelung in der Siedlung

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen. Die Änderung der Vorfahrtsregelung in der Siedlung wird mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für den Bereich der Siedlung erarbeitet.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

  1. Radquerung Gothmann-Kreuzung

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

Die Stadt als Baulastträger kann eine Bedarfsampel errichten lassen.

Werden die Straßenabschnitte vor / nach der Ampel  < 600 m, ist die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren.

 

  1. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich östlich Klingbergstraße und nördlich Markttorstraße

 

Unterstützung durch externen Berater ist vorgesehen.

Ein Kostenvoranschlag für Ingenieurleistungen liegt vor.

Insgesamt 15.000,00 € sind für mehrere Teilleistungen im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

Dies wird im Zusammenhang mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für den Bereich der Altstadt erarbeitet.

 

  1. Radstreifen Altstadt

 

Es ist eine Beurteilung der Gesamtsituation durch ein Ingenieur Büro erforderlich.

Dies wird im Zusammenhang mit der Ausdehnung der 30Km/h Zone für den Bereich der Altstadt erarbeitet.

 

  1. Mittelinseln als Bremsen an den Ortseinfahrten

 

Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten wird es beim Bau von Mittelbremsen an den Ortseinfahrten nötig werden, Fahrbahnverbreiterung in den betroffenen Bereichen zu bauen.

 

 

langfristige Ziele

 

  1. Bau von Radquerungshilfen Berliner Straße

 

Eine Erfassung der vorhandenen Beschilderung wird in einem Plan dargestellt.

Eine Rücksprache mit Straßenverkehrsbehörde, wird Mitte Januar erfolgen.

Solle sich die Möglichkeit zur Antragstellung ergeben, wird diese erfolgen.

Finanzielle Mittel für die Planung und den Bau von Radquerungshilfen auf der Berliner Straße, würden dann für den Haushalt 2020 beantragt werden.

 

  1. Bau von Radquerungshilfen Hamburger Straße

 

Eine Erfassung der vorhandenen Beschilderung wird in einem Plan dargestellt.

Eine Rücksprache mit Straßenverkehrsbehörde, wird Mitte Januar erfolgen.

Solle sich die Möglichkeit zur Antragstellung ergeben, wird diese erfolgen.

Finanzielle Mittel für die Planung und den Bau von Radquerungshilfen auf der Hamburger Straße, würden dann für den Haushalt 2020 beantragt werden.

 

  1. Ausbau des Weges an der Boize (Ellerholz) für Radfahrer, fortgeführt im Verlauf des Weges östlich der Bahn in Richtung Bahnhof und Schwartow

 

Der Ankauf von Flächen der Deutschen Bahn AG wird notwendig werden.

Derzeit keine Planungen angedacht.

 

  1. Kreisverkehr an der Kreuzung Berliner Straße Tankstelle STAR

 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen.

 

  1. Minikreisverkehr Krankenhaus

 

Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen.

 

  1. Minikreisverkehr Stiftstraße / Schwartower Straße

 

Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.

Durch bestehende Gebäude ist die Fahrbahnfläche derzeit nicht erweiterbar.

 

  1. Minikreisverkehr Fritz-Reuter-Straße / Bahnhofstraße

 

Die vorhandene Fahrbahnfläche ist nicht ausreichend.

Zudem ist die Fritz – Reuter – Straße Bestandteil der B 195. Somit muss ein solches Vorhaben vom Straßenbauamt Schwerin als Baulastträger veranlasst werden

 

Verbreiterung Straße nach Gothmann

 

Die Straßenverbreiterung der Straße nach Gothmann ist ggf. im  Zusammenhang mit dem Deichneubau und in den Folgejahren zu betrachten.

 

weitere aktuellen Anfragen

 

  1. Errichten eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich Boizestraße (K 3) / Schwartower Straße (B 195)

 

Sichtdreiecke wurden vor Ort überprüft.

Hecken, wenn nötig zurückschneiden sein.

 

  1. Im Bereich Am Keesboom sollte zwischen Ausfahrt LIDL und Auffahrt Tankstelle das Parken eingeschränkt werden, um die jeweiligen Ein- und Ausfahrten von Fahrzeugen verkehrssicherer zu gewährleisten.

 

Ein Antrag an die Straßenverkehrsbehörde für ein Parkverbot von Dr.-Alexander-Str. bis Ausfahrt LIDL wird Mitte Januar gestellt.

 

  1. zusätzliche Beschilderung P&R-Plätze am Bahnhof

 

Die zusätzliche Beschilderung für unsere P&R Parkplätze am Bahnhof wurden Anfang Oktober 2018 aufgestellt.

 

  1. Parkplatz für Schwerbehinderte vor Stadthaus ist nicht ausreichend gekennzeichnet

 

Eine gesonderte Kennzeichnung des Parkplatzes ist gesetzlich nicht notwendig.

Auf Grund des vorhandenen Natursteinpflasters, ist eine technische mögliche Farbgebung, nicht dauerhaft und müsste immer wieder erneuert werden.

 

  1. P-Verbotes am Hafen (Lkw-Parken)

 

Es wurde mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, dass ein zusätzliches Parkverbotsschild nach dem Abbiegen in den Hafenplatz von der Hamburger Straße aus kommend aufgestellt wird.

Das Parkverbotsschild wurde Anfang Oktober 2018 aufgestellt.

 

  1. Einrichten eines Zebra-Streifens vor der KITA Wiesenkinder An der Quöbbe

 

Vor der Kita Wiesenkinder An der Quöbbe befindet sich kein Gehweg.

Ein beidseitiger Gehweg ist jedoch eine der Voraussetzungen, um ein Zebra – Streifen dort aufbringen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Erschließung des B – Plan 33, wird der fehlende Gehweg vor der Kita gebaut und das Erfordernis eines Fußgängerübergangs neu geprüft.

 

  1. OT Vier: Führung des Radweges

 

Die zusätzlichen Hinweisschilder sind bestellt.

Die Lieferung der Hinweisschilder soll Mitte/Ende Januar erfolgen. Danach erfolgt der Aufbau.

 

  1. E-Tankstelle An der Quöbbe

 

Die Beschilderung ist im Oktober 2018 erfolgt.

 

  1. E-Tankstelle Parkplatz Hamburger Straße

 

Die Beschilderung ist im Oktober 2018 erfolgt.

 

 

 

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................