Bestimmung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Betreff
Bestimmung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Vorlage
002/19/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 vier weitere Mitglieder zu berufen.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Stadt Boizenburg/Elbe ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Wahlleitung und vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Anzahl der weiteren Mitglieder wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V durch die Stadtvertretung bestimmt. Die Gemeindewahlleitung muss sodann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 LKWG M-V aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung berufen.

Nach der gesetzlichen Regelung soll der Gemeindewahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Stadtvertretung entsprechen. Vorliegend erscheinen – auch mit Blick auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses im Jahre 2014 – vier weitere Mitglieder angemessen, um diesem Erfordernis zu entsprechen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 12100000

Sachkonto:         50190000

HH-Ansatz:         6.500,00 €

Verausgabt:             

Noch verfügbar:  6.500,00 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................