Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Gemeindewahlausschuss für die
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 vier weitere Mitglieder zu berufen.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Stadt
Boizenburg/Elbe ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der
Wahlleitung und vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Anzahl
der weiteren Mitglieder wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V durch die
Stadtvertretung bestimmt. Die Gemeindewahlleitung muss sodann gemäß § 10 Abs. 1
Satz 4 LKWG M-V aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen die
weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung berufen.
Nach der gesetzlichen
Regelung soll der Gemeindewahlausschuss in seiner Zusammensetzung den
Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Stadtvertretung
entsprechen. Vorliegend erscheinen – auch mit Blick auf die Besetzung des
Gemeindewahlausschusses im Jahre 2014 – vier weitere Mitglieder angemessen, um
diesem Erfordernis zu entsprechen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 12100000 Sachkonto: 50190000 HH-Ansatz: 6.500,00 € Verausgabt: Noch verfügbar: 6.500,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................