Festlegung von Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Betreff
Festlegung von Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Vorlage
009/19/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Boizenburg/Elbe bei der Wahl der Stadtvertretung im Jahr 2019 nicht in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 61 Abs. 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Über Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet gemäß § 61 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V die Stadtvertretung.

Bei der Bildung der Wahlbereiche sind einerseits die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Andererseits soll die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches nicht um mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche abweichen (§ 61 Abs. 3 LKWG M-V).

 

Da es für die Stadt Boizenburg/Elbe keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung mehrerer Wahlbereiche gibt, wird empfohlen, das Wahlgebiet nicht in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

 

In diesem Fall können die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger bis zu 30 Bewerber/innen für den Wahlvorschlag benennen (§ 24 Abs. 4 Landes- und Kommunal-wahlordnung M-V).

 

 

 

Alternativen:

 

Das Wahlgebiet der Stadt Boizenburg/Elbe ist in …. Wahlbereiche einzuteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................