Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
Die während
der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der Satzung für den
Bebauungsplan Nr. 23.3 der Stadt Boizenburg/Elbe für den Bereich „
Industriegebiet Gammwiese- Nord“ vorgebrachten Anregungen der
Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und
Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die
Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlagedargestellt - abgewogen.
Der Entwurf
in der Fassung vom Februar 2014 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.