Beschluss:
008/16/20
Die Stadtvertretung der
Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2
KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie
städtebaulicher Verträge aus dem 2. Halbjahr 2015 zur Kenntnis.