TOP Ö 14: Bebauungsplan Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss:  022/19/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2019:

1. für den im Vorentwurf vom Februar/Mai 2018 dargestellten Bereich nach § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich„Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf“.

2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.