TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2019 für den im Vorentwurf vom Februar/Mai 2018 dargestellten Bereich nach § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf“.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.