TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf" hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2019 für
den im Vorentwurf vom Februar/Mai 2018 dargestellten Bereich nach § 2
Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich
„Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB
wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung der Planung durchgeführt.