TOP Ö 8: Grundsatzentscheidung
Fährweg 5

1.Die Stadtvertretng beschließt in ihrer Sitzung am 12.12.2019 grundsätzlich den Verkauf des Grundstücks Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

2. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht; vorhandene Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines Nutzungskonzeptes aufzufordern.

3. Das Mindestgebot beträgt 60.000 €.