TOP Ö 5: Grundsatzentscheidung
Fährweg 5

Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung beschließt in Ihrer Sitzung vom 12.12.2019 grundsätzlich den Verkauf des Grundstückes Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

2. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht, vorhandene Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines Nutzungskonzeptes aufzufordern.

3. Das Mindestgebot beträgt 60.000 €.