Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt
Vorlage: 023/20/30
Beschluss:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfes des
Bebauungsplans Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ vorgebrachten Anregungen
und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage
dargestellt- abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
abgegeben,
2. Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ mit Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen (Stand Januar 2020) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
3. Die
Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der
Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer
eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger
öffentlicher Belange an dem Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.