TOP Ö 8: Bebauungsplanverfahren Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen"

Beschluss:

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben,

2. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2020) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.