Sitzung: 18.06.2020 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 023/20/30
Beschluss:
023/20/230
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
1. Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurfes des Bebauungsplans
Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hat
die Stadtvertretung geprüft und- wie in
der Anlage
dargestellt- abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
abgegeben,
2. Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 36
„Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
(Stand Januar 2020) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
3. Die
Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit
durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats
durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem
Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.