TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 33 für das Wohngebiet " An der Quöbbe"
hier: Beschluss zum Vorentwurf sowie für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt den Vorentwurf mit Stand vom September 2020.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.