Beschlussvorschlag:
Gemäß Hauptsatzung
der Stadt Boizenburg/Elbe 1 (5) bedarf
die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des
Hauptausschusses.
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Boizenburger Stadtwappens
für die Erstellung einer DVD mit einer Serie von Notgeldscheinen (Reutergeld)
aus dem Jahre 1921, die von 69 Städten in Mecklenburg-Vorpommern und einer in
Brandenburg herausgegeben wurde, zu. Die Wappen der einzelnen Städte werden als
Weiterklickmöglichkeit genutzt.
Das Boizenburger
Stadtwappen ist nur für diesen Zweck zu verwenden.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.
Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Gestattung der Verwendung des Wappens oder des Namens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.
Die Sachdarstellung von Herrn Bob Reidsma aus den Niederlanden ist der Vorlage als Anlage beigefügt.