Genehmigung zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens

Betreff
Genehmigung zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens
Vorlage
007/11/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe  1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Boizenburger Stadtwappens für die Erstellung einer DVD mit einer Serie von Notgeldscheinen (Reutergeld) aus dem Jahre 1921, die von 69 Städten in Mecklenburg-Vorpommern und einer in Brandenburg herausgegeben wurde, zu. Die Wappen der einzelnen Städte werden als Weiterklickmöglichkeit genutzt.

 

 

Das Boizenburger Stadtwappen ist nur für diesen Zweck zu verwenden.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.

Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Gestattung der Verwendung des Wappens oder des Namens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.

 

 

 

Die Sachdarstellung von Herrn Bob Reidsma aus den Niederlanden ist der Vorlage als Anlage beigefügt.