Bebauungsplanverfahren Nr. 30 im OT Schwartow, östlich Zarrentiner Straße (B 195)

Betreff
Bebauungsplanverfahren Nr. 30 im OT Schwartow, östlich Zarrentiner Straße (B 195) hier: Satzungsberschluss
Vorlage
012/11/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „ östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil Schwartow“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil Schwartow “ mit Planstand vom Januar 2011, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/Elbe hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 28.10.  2010 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil Schwartow “ beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 15.11.2010 bis zum 27.12.2010 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange wurden am Planverfahren mit Anschreiben vom 11.11.2010 beteiligt.

 

Nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan.

 

Die Erteilung einer Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

HHSt.:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

 

                                                                                                Unterschrift

 

Mitzeichnung :           Fachbereich I (Kämmerei)      ................................................

(im Bedarfsfall)

Personalrat                               ...............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte      ...............................................