Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „ östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil Schwartow“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt - abgewogen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil Schwartow “ mit Planstand vom Januar 2011, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/Elbe hat in ihrer öffentlichen
Sitzung vom 28.10. 2010 den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 30 für den Bereich „östlich Zarrentiner Straße im Ortsteil
Schwartow “ beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Die öffentliche
Auslegung wurde in der Zeit vom 15.11.2010 bis zum 27.12.2010 durchgeführt. Die
Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange wurden am
Planverfahren mit Anschreiben vom 11.11.2010 beteiligt.
Nach Beratung
und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten
Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu
beschließen.
Der
Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan.
Die Erteilung
einer Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan tritt mit der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Unterschrift
(im Bedarfsfall)
Personalrat
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Gleichstellungsbeauftragte ...............................................