Außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von Fördermitteln

Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von Fördermitteln für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan 23.1
Vorlage
034/11/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 30.06.2011 die außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von erhaltenen Fördermitteln + Zinsen in Höhe von gesamt

29.901,42 €.

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat für die Erschließung des Gewerbegebietes 2004 Fördermittel in Höhe der höchstmöglichen Förderung von 90 % der förderfähigen Kosten beantragt und erhalten.

Der Zuwendungsbescheid ist vom 19.08.2005.

Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn wurde im Vorfeld beantragt und wurde vom Wirtschaftsministerium mit Datum vom 27.09.2004 bestätigt.

 

Die Maßnahme wurde von 25.04.2005 bis 02.05.2007 durchgeführt.

Die gesamte Maßnahme hatte nach Abrechnung ein Investitionsvolumen von 2.116.217,52 €.

Zugesagte und erhaltene Fördermittel betrugen 1.867.600,00 € vorbehaltlich der noch ausstehenden Verwendungsnachweisprüfung.

Nach Abschluss der Maßnahme wurde der Verwendungsnachweis am 26.11.2007 beim Landesförderinstitut Schwerin eingereicht und gleichzeitige beim Straßenbauamt Schwerin zwecks baufachlicher Prüfung.

 

Im März 2010 erhielt die Stadt eine Anhörung zur möglichen Rückforderung von Fördermitteln. Nach erster Prüfung des Verwendungsnachweises sind folgende Ausgaben als nicht förderfähige Kosten eingestuft:

a)    Stundenlohnarbeiten, die für unvorhersehbare Maßnahmen entstanden sind und die somit nicht in der Ausschreibung enthalten waren,

b)    das 2. Jahr der Entwicklungspflege für die Ausgleichpflanzung und

c)    die gesamte Straßenbeleuchtung.

 

Die Stadt erläuterte die Maßnahme zwecks nochmaliger Prüfung des 1. Prüfvermerkes zu den angesprochenen Punkten in Absprache mit dem Landesförderinstitut Schwerin für das Straßenbauamt.

Das Straßenbauamt ist für die baufachliche Prüfung zuständig.

 

Danach erhielt die Stadt Ende September den Bescheid im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung.

Die förderfähige Gesamtausgabe laut Verwendungsnachweisprüfung beträgt 2.043.855,00 €, d.h. damit werden 1.839.400,00 € Fördermittel bestätigt.

 

Zu diesem Bescheid hat der Bürgermeister einen Widerspruch gegen die Rückzahlung eingelegt und nochmals alle Fragen aus Sicht der Stadt begründet.

Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

 

Da die Stadt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel hat und die abschließende Verwendungsnachweisprüfung maßgebend ist für die Bestätigung der Fördermittel, wäre eine Klage voraussichtlich aussichtslos.

Um Kosten zu sparen wurde keine Klage eingereicht.

 

Die Stadt hat 1.867.600,00 € Förderung erhalten und muss jetzt 28.200,00 € zuzügl. 1.701,42 € Zinsen zurückzahlen.

 

Damit hat die Stadt für die gesamte Maßnahme, Gesamtvolumen von 2.116.218,00 € finanziert und hat eine Förderung von 1.839.400,00 € erhalten,

d.h. effektiv hat die Stadt 86,92 % Förderung für die gesamte Maßnahme erhalten.

Diese Förderung ist höher als bei anderen Fördergebieten.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

HHSt.:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

Rücklage

     

     

 

 

                                                                                                Unterschrift

 

Mitzeichnung :           Fachbereich I (Kämmerei)      ................................................

(im Bedarfsfall)

Personalrat                               ...............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte      ...............................................