Veränderung der Verkehrsführung in der Altstadt

Betreff
Veränderung der Verkehrsführung in der Altstadt
Vorlage
064/11/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der ABSVD empfiehlt dem Bürgermeister, die Variante 2 in einer breiten öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und anschließend zu realisieren.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Der Durchgangsverkehr in der Altstadt von Boizenburg/Elbe wird zu einer immer

stärkeren Belastung für ihre Einwohner.

Der durch die Fahrzeuge verursachte Verkehrslärm ist in den Spitzenzeiten unerträglich.

 

Es fahren an einem Werktag bis zu 8000 Fahrzeuge durch die Klingbergstraße.

Hierbei handelt es sich in großen Teilen um Durchgangsverkehr, der auf die Umgehungsstraße verlagert werden sollte.

Dazu ist eine Veränderung der Verkehrsführung durch die Altstadt erforderlich.

 

Es wurden zwei Varianten erarbeitet:

  1. Variante

In der Variante 1, wird der Fahrzeugverkehr, aus beiden Hauptrichtungen vom Bahnhof und von Lauenburg kommend, um die Altstadt herumgeleitet. Der Fahrzeugverkehr bewegt sich über die Schwartower Straße bzw. über die Quöbbe und die Stiftstraße in die Altstadt.

Die Eingänge zur Altstadt im Bereich Hafen und Markttorstraße sind durch Verkehrszeichen „Durchfahrtsverbot“ gesperrt.

Der Fahrzeugverkehr wird in dieser Variante ausschließlich über die Stiftstraße in die Altstadt geführt. In den anderen Straßen der Altstadt würde die bestehende Verkehrsführung und Beschilderung beibehalten. Für Linienbusse, Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge wird eine Sonderregelung getroffen.

 

  1. Variante

In der Variante 2 kann der Fahrzeugverkehr nach wie vor aus allen Richtungen in die Altstadt hineinfahren, aber nicht überall wieder herausfahren. Die Klingbergstraße ist dann ab Große Wallstraße in Richtung Hafen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Das Durchgangsverbot in Richtung Bahnhof wird an der Ecke Markttorstraße / Mühlenstraße angeordnet.

Die Stiftstraße ist für alle Fahrzeugrichtungen die Ausfahrt aus der Altstadt. Der Verkehr wird über die Quöbbe in Richtung Bahnhof und über die Schwartower Straße in Richtung Lauenburg geführt.

 

Ziel dieser Maßnahme ist die Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Altstadt, auf die Umgehungsstraße B 5/ B 195.

Verkehrsbeobachtungen und Messungen ergaben, dass die Umfahrung der Altstadt auf der Umgehungsstraße zeitlich günstiger wird, als das Befahren der Nebenstraßen mit Vorfahrtsregelungen in der Altstadt.

Mit den vorgeschlagenen Varianten ist es möglich, eine dauerhafte und befriedigende Verkehrsberuhigung in der Altstadt zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt die Variante 2 vor, weil der Fahrzeugführer, der die Straßen der Altstadt zum Durchfahren benutzt, bei dieser Verkehrsführung und entsprechender Vorfahrtsregelung mehr Zeit in Anspruch nimmt, als in der 1.Variante.

Die Variante 2 kommt aber auch den Besuchern und den Bürgern unserer Stadt entgegen, weil auf dem Weg in die Stadt kein Umweg gefahren werden braucht. Sie behindert somit, im Gegensatz zur Variante 1, den Zielverkehr in die Altstadt nicht.