2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18 " Gewerbegebiet Boizenburg/Bahnhof/B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd"

Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18 " Gewerbegebiet Boizenburg/Bahnhof/B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch) hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
068/12/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich „Gewerbegebiet Boizenburg Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“  vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18 für den Bereich „Gewerbegebiet Boizenburg Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“ mit Planstand vom Juni 2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretersitzung hat am 30.06.2011 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau eines Möbelfachmarktes sollten geschaffen werden.

Der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 öffentlich aus.

Nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen.

Hieraus ergeben sich keine Änderungen in Teil A oder Teil B des Bebauungsplanes.

Die Erteilung einer Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Planungsänderung entwickelt sich aus dem wirksamen Flächennutzungsplan.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte           ............................................

Anlagen: Abwägung