Eilentscheidung des Bürgermeisters der außerplanmäßigen Ausgabe zur Rückzahlung von Fördermittel für den Ausbau der Stiftstraße

Betreff
Eilentscheidung des Bürgermeisters der außerplanmäßigen Ausgabe zur Rückzahlung von Fördermittel für den Ausbau der Stiftstraße
Vorlage
070/12/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss bestätigt auf seiner Sitzung am 02.07.2012 die Eilentscheidung des Bürgermeisters der außerplanmäßigen Ausgabe zur Rückzahlung von erhaltenen Fördermitteln für den Ausbau der Stiftstraße.

Sachdarstellung und Begründung:

Für den Ausbau der Oberfläche der Stiftstraße mit Erneuerung der Brücke hat die Stadt 2005/2006 und 2011 mit 2 Zuwendungsbescheiden (ZWB) eine Förderung erhalten.

Für den in 2011 erhaltenen Zuwendungsbescheid wurde eine Verlängerung des Ausreichungszeitraumes bis zum 31.05.2012 beantragt und mit Änderungsbescheid vom 28.02.2012 bestätigt.

 

Die Stadt hat folgende Fördermittel laut ZWB erhalten:

            am 08.12.2005                          85.000,00 €

            am 15.12.2006                          85.700,00 €

            am 07.12.2011                        170.700,00 €

 

Am 09.05.2012 hat die Stadt die geprüfte Schlussrechnung der Bauleistungen für den letzten Straßenabschnitt erhalten und zur Auszahlung am 11.05.2012 angewiesen.

 

Danach konnte ermittelt werden, welche Förderung die Stadt nach den bezahlten förderfähigen Rechnungen erhalten kann.

 

Die Abrechnung für den gesamten Ausbau der Straße 1. u. 2. BA und die Erneuerung der Brücke sieht wie folgt aus:                

                        gesamte Bau- u. Planungskosten der Maßnahme                 951.156,96 €

                        davon sind anrechenbare förderfähige Baukosten                475.087,44 €

 

                        gesamte Fördermittel für 2005/2006 und 2011                      332.561,21 €  

                        insgesamt erhalte 2005/ 2006/ 2011                                       341.400,00 €

                        Rückzahlung                                                               von          8.838,79 €

 

Die Rückzahlung konnte bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden, da noch keine Abrechnung der gesamten Maßnahme vorlag.

Eine Deckung kann aus der Haushaltsstelle für Baukosten der Stiftstraße erfolgen.

 

Da die Rückzahlung der Fördermittel bis zum 15.06.2012 erfolgen muss, ist es erforderlich nach Befürwortung im Finanzausschuss die Anweisung zur Zahlung  über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zu erteilen.

Eine spätere Zahlung würde Zinsen hervorrufen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                   5.4.1.00.000

Sachkonto:        23310000

HH-Ansatz:             0,00

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

5.4.1.00.000 - 09600050

Ausgabe Baukosten Stiftstraße

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte           ............................................