Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
bestätigt auf seiner Sitzung am 02.07.2012 die Eilentscheidung des
Bürgermeisters der außerplanmäßigen Ausgabe zur Rückzahlung von erhaltenen
Fördermitteln für den Ausbau der Stiftstraße.
Sachdarstellung und Begründung:
Für den Ausbau der Oberfläche der Stiftstraße mit Erneuerung der Brücke hat die Stadt 2005/2006 und 2011 mit 2 Zuwendungsbescheiden (ZWB) eine Förderung erhalten.
Für den in 2011 erhaltenen Zuwendungsbescheid wurde eine Verlängerung des Ausreichungszeitraumes bis zum 31.05.2012 beantragt und mit Änderungsbescheid vom 28.02.2012 bestätigt.
Die Stadt hat folgende Fördermittel laut ZWB erhalten:
am 08.12.2005 85.000,00 €
am 15.12.2006 85.700,00 €
am 07.12.2011 170.700,00 €
Am 09.05.2012 hat die Stadt die geprüfte Schlussrechnung der Bauleistungen für den letzten Straßenabschnitt erhalten und zur Auszahlung am 11.05.2012 angewiesen.
Danach konnte ermittelt werden, welche Förderung die Stadt nach den bezahlten förderfähigen Rechnungen erhalten kann.
Die Abrechnung für den gesamten Ausbau der Straße 1. u. 2. BA und die Erneuerung der Brücke sieht wie folgt aus:
gesamte Bau- u. Planungskosten der Maßnahme 951.156,96 €
davon sind anrechenbare förderfähige Baukosten 475.087,44 €
gesamte Fördermittel für 2005/2006 und 2011 332.561,21 €
insgesamt
erhalte 2005/ 2006/ 2011 341.400,00
€
Rückzahlung von 8.838,79 €
Die Rückzahlung konnte bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden, da noch keine Abrechnung der gesamten Maßnahme vorlag.
Eine Deckung kann aus der Haushaltsstelle für Baukosten der Stiftstraße erfolgen.
Da die Rückzahlung der Fördermittel bis zum 15.06.2012 erfolgen muss, ist es erforderlich nach Befürwortung im Finanzausschuss die Anweisung zur Zahlung über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zu erteilen.
Eine spätere Zahlung würde Zinsen hervorrufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 5.4.1.00.000 Sachkonto: 23310000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: 5.4.1.00.000 - 09600050 Ausgabe Baukosten
Stiftstraße |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................