Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Zuschuss LVG)

Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Zuschuss LVG)
Vorlage
073/12/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zahlung eines Zuschusses an die Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, Hagenow, in Höhe von 8.500 € (Produktkonto 54700000.54151000).

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen für die Kreisumlage (vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses am 31.05.2012).  

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Mit Datum vom 24.05.2012 wurde bei der Stadt Boizenburg/Elbe ein Zuschuss in Höhe von 8.500 € für das Haushaltsjahr 2012 beantragt, um den von der Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, Hagenow, in Boizenburg/Elbe betriebenen Stadtverkehr an den Wochenenden aufrecht zu erhalten (Grundlage Fahrplan ab 01.05.2012, Anlage 1).  

 

Begründung:

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim existieren lediglich in den Städten Boizenburg/Elbe und Parchim Stadtverkehre am Wochenende. Beide Stadtverkehre sind nicht wirtschaftlich zu betreiben.

 

Nach vorläufigen Angaben hat die LVG im Geschäftsjahr 2011 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 400-500 T€ zu verzeichnen.

 

Auf Grund der finanziellen Situation des Landkreises Ludwigslust-Parchim (Alleingesellschafter der LVG) und vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung der Städte im Landkreis kann der Wochenendverkehr nur aufrechterhalten werden, wenn die Stadt Boizenburg/Elbe das Defizit trägt. Die jährlichen Kosten dieser Linie an den Wochenenden betragen zurzeit ca. 25.000 €. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2011 ca. 10.500,- €. Das Defizit für das Gesamtjahr liegt bei ca. 14.500 €.

 

Im Jahr 2012 würde ab August 2012 noch ein Defizit von ca. 8.500,- € anfallen. 

 

Im Falle einer Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Boizenburg/Elbe und der LVG über den Ausgleich des tatsächlich entstandenen Defizites vorbereitet. Die Einnahmen und Kosten des geleisteten Verkehrs werden detailliert für das Gesamtjahr aufgeschlüsselt. Eine Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2012 erfolgen.

 

Andernfalls ist seitens der LVG vorgesehen, die Wochenendfahrten mit einer Fahrplanänderung  zum 06.08.2012 zu streichen. Am Fahrtenangebot an den Wochentagen Montag bis Freitag sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen.

 

In der Anlage 2 ist eine Übersicht der Fahrgastzählungen des Stadtverkehrs an ausgewählten Wochenenden beigefügt.

 

Der Ausweis des Zuschusses an die LVG erfolgt im Haushaltsplan 2012 unter dem neu einzurichtenden Produkt 54700000 – ÖPNV (gemäß Produktrahmenplan M-V).

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung ist durch Minderaufwendungen für die Kreisumlage vorgesehen (vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses am 31.05.2012). Im Haushaltsplan 2012 wurde ein Kreisumlagesatz von 43,21% angenommen.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                  54700000

Sachkonto:       54151000

HH-Ansatz:                       0,00

Verausgabt:                0,00

Noch verfügbar:        0,00

Deckungsvorschlag:

     

     61100000.54421000 - Kreisumlage

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte           ............................................