Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Vorschlagsliste (siehe Anlage) zur
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ist verpflichtet, die Vorschlagsliste zur
Schöffenwahl zu beraten und zu entscheiden. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zu-
stimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung
erforderlich lt. § 36 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975.
Bei der Beratung und Entscheidung über die Schöffenvorschläge ist besonders darauf
zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der
Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher stets zu prüfen, ob die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden soll lt. § 29 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: HH-Ansatz: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
|
|
Anlage: Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018