Aufhebung des Beschlusses vom 23.10.2013 / Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Ludwig Reinhard"

Betreff
Aufhebung des Beschlusses vom 23.10.2013 / Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Ludwig Reinhard"
Vorlage
202/13/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 23.10.2013 zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“. (Beschlussvorlage: 111/13/10)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“ der Stadt Boizenburg/Elbe gemäß der in der Anlage enthaltenen Fassung.

Die beiliegende  Kalkulation zur Festsetzung der Gebühren und sonstiger Kosten für die Stadtbibliothek wird gebilligt. Von einer Kostendeckung wird gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz M-V abgesehen. (Vergleich Beschlussvorlage 077/13/10)

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat auf ihrer Sitzung am 23.10.2013 die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“ beschlossen.  Die Satzung und der diesbezügliche Beschluss wurden im Nachgang gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V bei dem Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht  angezeigt.

 

Nach Prüfung durch den Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht wurde jedoch mit einem Schreiben vom 30.10.2013 ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften geltend gemacht. Die Satzung erfüllte nicht die Anforderungen, die das Kommunalabgabengesetz M-V an eine Abgabensatzung stellt und empfahl, die Benutzungs- und Gebührensatzung zu überarbeiten und die Hinweise des Fachdienstes zu berücksichtigen. (Entstehung, Fälligkeit der Gebühren, Maßstab und Satz der Abgabe)

 

Somit wurde erneut eine Benutzungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Die Höhe der Gebühren regelt der in der Anlage beigefügte Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung ist. Der Gebührentarif wurde auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation für die Gebühren und sonstigen Kosten der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“ der Stadt Boizenburg/Elbe ermittelt  (auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2012).

Diese Kalkulation wurde auf der Stadtvertretersitzung am 04.07.2013 von den Stadtvertretern und Stadtvertreterinnen gebilligt.

(Beschlussvorlage 077/13/10)

Von einer Kostendeckung wird gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz M-V abgesehen, weil das öffentliche Interesse, insbesondere der allgemeine Leseauftrag als eine bildungspolitische Aufgabenstellung, im Vordergrund steht. Des Weiteren ist die kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres angedacht.

Noch mehr Kinder sollen an das Lesen herangeführt werden, um die Freude am Lesen und auch die Lesekompetenz zu fördern.

Somit ist angedacht, die Gebühren und Kosten der Stadtbibliothek für die Nutzer neu zu regeln. (Gegenüberstellung der alten Gebührenordnung und des neuen Gebührentarifes)

 

Anlagen: Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek

                   Gegenüberstellung der alten Gebührenordnung und des neuen 

               Gebührentarifes

                   Kalkulation der Gebühren und sonstiger Kosten der Stadtbibliothek (Anlage 2                                zur Beschlussvorlage 077/13/10 )

                  

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 27200000

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................

Anlagen: