Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014)

Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014)
Vorlage
031/14/20/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 24.02.2014 zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) - Drucksachen Nr. 031/14/20.

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.02.2014 beschlossen, den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) folgende Aufwandsentschädigungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen

40 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

30 Euro

25 Euro

Beisitzer/innen im Gemeindewahlausschuss

30 Euro

 

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro für den Briefwahlvorstand gezahlt.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 25.05.2014 finden in Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Wahl des Kreistages statt. Darüber hinaus werden in der Stadt Boizenburg/Elbe die Mitglieder der Stadtvertretung gewählt. Zur Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke und ein Briefwahlvorstand (jeweils für Kommunalwahlen und Europawahl) eingerichtet und mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21 Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände und 21 Euro je Sitzung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts.

Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).

In den vergangenen Jahren wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern jeweils eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro gewährt. Darüber hinaus wurde je Wahlvorstand ein Verpflegungsgeld von 40,00 Euro (für den Briefwahlvorstand von 20,00 Euro) gezahlt.

Um auch zu den Wahlen am 25.05.2014 ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen weiter zu erhöhen und hierbei nach Funktionen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Landkreis erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 14 Abs. 1 S. 1 LKWO M-V.

Der 21 Euro übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.159 Euro (ohne Berücksichtigung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses und des Verpflegungsgeldes).

Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.02.2014 die Drucksachen Nr. 031/14/20/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                    12100000

Sachkonto:               50190000      

HH-Ansatz:               14.000 Euro          

Verausgabt:              0 Euro             

Noch verfügbar:       14.000 Euro      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                      ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................