Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der
Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom
24.02.2014 zu den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlorgane
(für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) - Drucksachen Nr. 031/14/20.
Der Hauptausschuss
hat auf seiner Sitzung am 24.02.2014 beschlossen, den Mitgliedern des
Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am
Wahltag (für die Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014) folgende
Aufwandsentschädigungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen
sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
40 Euro |
30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
30 Euro |
25 Euro |
Beisitzer/innen
im Gemeindewahlausschuss |
30 Euro |
Darüber hinaus wird
am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro
für den Briefwahlvorstand gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 25.05.2014 finden in Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Wahl des Kreistages statt. Darüber hinaus werden in der Stadt Boizenburg/Elbe die Mitglieder der Stadtvertretung gewählt. Zur Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke und ein Briefwahlvorstand (jeweils für Kommunalwahlen und Europawahl) eingerichtet und mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 12 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der
Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung
beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21
Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände und 21 Euro je Sitzung für
die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses. Darüber hinaus erhalten die
Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses, wenn sie
außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten
in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts.
Die Stadtvertretung
kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände eine
höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen
differenziert werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).
In den vergangenen
Jahren wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern jeweils eine
Aufwandsentschädigung von 25 Euro gewährt. Darüber hinaus wurde je Wahlvorstand
ein Verpflegungsgeld von 40,00 Euro (für den Briefwahlvorstand von 20,00 Euro)
gezahlt.
Um auch zu den
Wahlen am 25.05.2014 ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf
freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die
Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz
sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen weiter zu erhöhen und
hierbei nach Funktionen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu
unterscheiden.
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine
erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Landkreis erstattet
wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 14 Abs. 1 S. 1 LKWO M-V.
Der 21 Euro
übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für
alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.159 Euro (ohne
Berücksichtigung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses und des
Verpflegungsgeldes).
Der
Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 24.02.2014 die Drucksachen Nr.
031/14/20/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 12100000 Sachkonto: 50190000
Verausgabt: 0 Euro Noch verfügbar: 14.000 Euro |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................