2. Änderung B-Plan Nr. 23.2 "Industriegebiet Gammwiese- Südwest"

Betreff
2. Änderung B-Plan Nr. 23.2 "Industriegebiet Gammwiese- Südwest"
hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss nach § 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
002/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.2 „Industriegebiet Gammwiese-Südwest“ (Baugebiet 2a und 2b) mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2015) nebst Entwurf und Begründung.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Planaufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Da sich im 4. Quartal 2014 für eine ca. 6,0 ha große Fläche im Baugebiet 2b des B-Plans 23.2 eine konkrete Ansiedlungsanfrage für den Bau eines Mischfutterwerkes ergab, konnte noch im 4. Quartal 2014 geprüft werden, ob die geplante Ansiedlung in allen Punkten mit den Festsetzungen des im Jahre 2009 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans in Übereinstimmung standen. Da ein Mischfutterherstellungsbetrieb in dem Plangebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde, ergab die Prüfung, dass es zur Vermeidung einer Reihe von sonst erforderlichen Befreiungsanträgen sinnvoll ist, einen Teil der bisherigen Festsetzungen leicht zu verändern oder anzupassen, ohne dass damit die Grundzüge der Planung verändert werden. Daher ist es auch möglich dieses Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren und ohne frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Unabhängig von diesen kommunalen Bauleitplanverfahren erfolgte durch den potentiellen Bauherrn bereits im 4. Quartal 2014 beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ein fachlicher Vorabstimmungstermin, aus dem sich im Ergebnis herausstellte, dass das geplante Mischfutterwerk an dem geplanten Standort im Gebiet des Bebauungsplans 23.2, westlich der Straße Lindhorst grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                          ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................

Anlagen: Entwurf der Teile A und B der 2. Änderung des B-Plans 23.2 (Stand Januar 2015) nebst Entwurf der Begründung