Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 23.2 „Industriegebiet Gammwiese-Südwest“ (Baugebiet 2a und
2b) mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2015) nebst
Entwurf und Begründung.
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Planaufstellungsverfahren zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Da sich im 4. Quartal 2014 für eine ca. 6,0
ha große Fläche im Baugebiet 2b des B-Plans 23.2 eine konkrete
Ansiedlungsanfrage für den Bau eines Mischfutterwerkes ergab, konnte noch im 4.
Quartal 2014 geprüft werden, ob die geplante Ansiedlung in allen Punkten mit
den Festsetzungen des im Jahre 2009 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans in
Übereinstimmung standen. Da ein Mischfutterherstellungsbetrieb in dem
Plangebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde, ergab die Prüfung, dass es
zur Vermeidung einer Reihe von sonst erforderlichen Befreiungsanträgen sinnvoll
ist, einen Teil der bisherigen Festsetzungen leicht zu verändern oder
anzupassen, ohne dass damit die Grundzüge der Planung verändert werden. Daher
ist es auch möglich dieses Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren und ohne frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
Unabhängig von diesen kommunalen
Bauleitplanverfahren erfolgte durch den potentiellen Bauherrn bereits im 4.
Quartal 2014 beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ein fachlicher
Vorabstimmungstermin, aus dem sich im Ergebnis herausstellte, dass das geplante
Mischfutterwerk an dem geplanten Standort im Gebiet des Bebauungsplans 23.2,
westlich der Straße Lindhorst grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Die Kosten der
Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Entwurf der Teile A und B der 2. Änderung
des B-Plans 23.2 (Stand Januar 2015) nebst Entwurf der Begründung