Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
Boizenburg/Elbe beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur
5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von
Sonderbauflächen zur vorrangigen Nutzung der Windenergie.
Im Rahmen dieser 5.
Flächennutzungsplanänderung sollen die Flächen der Stadt Boizenburg/Elbe
nördlich der Bundesstraße 5 daraufhin untersucht werden, ob sich dort geeignete
Flächen darstellen, die als zukünftige Vorrangflächen zur Nutzung der
Windenergie im Flächennutzungsplan dargestellt werden können.
Die Stadtvertretung beschließt in
diesem Zusammenhang die in dem beigefügten Lageplan (M 1:20.000) dargestellten
Flächen 1 und 2 vorrangig auf ihre Eignung für die Nutzung der Windenergie zu
prüfen. Dieses ist zum einen die Fläche 1 nordöstlich der Oberstadtsiedlung und
westlich vom Melitzberg sowie die Fläche 2 nordöstlich des Ortsteiles Schwartow
an der Grenze zur Gemeinde Gresse im Bereich von Lütt un Grot Kraunsfeld.
Sachdarstellung und Begründung:
Sachverhaltsdarstellung
Bereits im Rahmen des Verfahrens
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zeitraum 1998 hatte sich die Stadt
in der Vorentwurfsfassung mit der Thematik der Windenergienutzung befasst. Es
war beabsichtigt, zur Windenergienutzung Vorrangflächen im Flächennutzungsplan
darzustellen und dann außerhalb dieser Vorrangflächen den Bau von
Windenergieanlagen (WEA) auszuschließen. Diese Planung wurde seinerzeit von der
höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Ludwigslust untersagt („mit
Windvorrangflächendarstellungen ist die 1. FNP-Änderung nicht
genehmigungsfähig“), da in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen nur dort
errichtet werden dürfen, wo in der Regionalplanung der entsprechenden
Planungsregion Vorranggebiete „Wind“ festgelegt wurden. Zu der Zeit war in der
Planungsregion Westmecklenburg für das Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe kein
Vorranggebiet „Wind“ vorgesehen. Daher war es für die Stadt Boizenburg/Elbe
nicht möglich (bzw. nicht zulässig, weil dieses im Widerspruch zu den Zielen
der Raumordnung stände), eigene Planungen zur Windenergienutzung vorzunehmen.
Aktuell wird in der
Planungsregion Westmecklenburg seit 2013 die Diskussion zur Festlegung neuer
Windvorranggebiete geführt. 2013 und 2014 erfolgten hierzu diverse, oft
kontroverse Diskussionen in den betroffenen Kreistagen, aber auch in Stadt- und
Gemeindevertretungen und in der Verbandsversammlung.
Damit diese Diskussion nicht nur
„von oben“ her geführt wird, ist es auch wichtig, dass die Kommunen sich
ebenfalls zur Thematik der Windenergienutzung auf ihrem eigenen Territorium
äußern und dieses dann als Anregung der Regionalplanung vortragen. In
Boizenburg ist der Flächenanteil südlich der Bundesstraße 5 Teil des
Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe und damit eine Tabufläche für
Windenergieanlagen. Die höher gelegenen Geestflächen auf der Moränenlandschaft
sind dagegen grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss
besteht für die Stadt Boizenburg/Elbe nicht nur die Möglichkeit der fachlichen
Prüfung möglicher WEA-Standorte, sondern im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
auch die Möglichkeit der Diskussion mit den betroffenen Bürgern bezüglich der
Akzeptanz des Baus von WEA in der Nachbarschaft. Hierin sollen auch Konzepte
für mögliche Beteiligungsmodelle für die Stadt einbezogen werden, bzw. für
städtische Gesellschaften bis hin zur Einbeziehung örtlicher Unternehmen und
der Bürger vor Ort.
Da im (noch nicht aufgestellten)
Regionalplan Westmecklenburg für Boizenburg/Elbe bisher (noch) kein
Windvorranggebiet festgesetzt ist, kann die Planung für die 5. Flächennutzungsplanänderung
zur Windenergie vorerst höchstens bis zur Vorentwurfsphase geführt werden. Die
kommunale Planung der 5. FNP-Änderung, nur bezogen auf Belange der Windenergie,
kann erst dann fortgeführt werden, wenn der neue Regionalplan für Westmecklenburg
zumindest so weit fortgeschritten ist, dass innerhalb des Stadtgebietes
Boizenburg mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Windvorranggebiet festgesetzt wird.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Kartenausschnitt 1:20.000