5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss zum Thema Windenergienutzung
Vorlage
003/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen zur vorrangigen Nutzung der Windenergie.

Im Rahmen dieser 5. Flächennutzungsplanänderung sollen die Flächen der Stadt Boizenburg/Elbe nördlich der Bundesstraße 5 daraufhin untersucht werden, ob sich dort geeignete Flächen darstellen, die als zukünftige Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan dargestellt werden können.

Die Stadtvertretung beschließt in diesem Zusammenhang die in dem beigefügten Lageplan (M 1:20.000) dargestellten Flächen 1 und 2 vorrangig auf ihre Eignung für die Nutzung der Windenergie zu prüfen. Dieses ist zum einen die Fläche 1 nordöstlich der Oberstadtsiedlung und westlich vom Melitzberg sowie die Fläche 2 nordöstlich des Ortsteiles Schwartow an der Grenze zur Gemeinde Gresse im Bereich von Lütt un Grot Kraunsfeld.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Sachverhaltsdarstellung

Bereits im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zeitraum 1998 hatte sich die Stadt in der Vorentwurfsfassung mit der Thematik der Windenergienutzung befasst. Es war beabsichtigt, zur Windenergienutzung Vorrangflächen im Flächennutzungsplan darzustellen und dann außerhalb dieser Vorrangflächen den Bau von Windenergieanlagen (WEA) auszuschließen. Diese Planung wurde seinerzeit von der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Ludwigslust untersagt („mit Windvorrangflächendarstellungen ist die 1. FNP-Änderung nicht genehmigungsfähig“), da in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen nur dort errichtet werden dürfen, wo in der Regionalplanung der entsprechenden Planungsregion Vorranggebiete „Wind“ festgelegt wurden. Zu der Zeit war in der Planungsregion Westmecklenburg für das Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe kein Vorranggebiet „Wind“ vorgesehen. Daher war es für die Stadt Boizenburg/Elbe nicht möglich (bzw. nicht zulässig, weil dieses im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung stände), eigene Planungen zur Windenergienutzung vorzunehmen.

Aktuell wird in der Planungsregion Westmecklenburg seit 2013 die Diskussion zur Festlegung neuer Windvorranggebiete geführt. 2013 und 2014 erfolgten hierzu diverse, oft kontroverse Diskussionen in den betroffenen Kreistagen, aber auch in Stadt- und Gemeindevertretungen und in der Verbandsversammlung.

Damit diese Diskussion nicht nur „von oben“ her geführt wird, ist es auch wichtig, dass die Kommunen sich ebenfalls zur Thematik der Windenergienutzung auf ihrem eigenen Territorium äußern und dieses dann als Anregung der Regionalplanung vortragen. In Boizenburg ist der Flächenanteil südlich der Bundesstraße 5 Teil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe und damit eine Tabufläche für Windenergieanlagen. Die höher gelegenen Geestflächen auf der Moränenlandschaft sind dagegen grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht für die Stadt Boizenburg/Elbe nicht nur die Möglichkeit der fachlichen Prüfung möglicher WEA-Standorte, sondern im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Möglichkeit der Diskussion mit den betroffenen Bürgern bezüglich der Akzeptanz des Baus von WEA in der Nachbarschaft. Hierin sollen auch Konzepte für mögliche Beteiligungsmodelle für die Stadt einbezogen werden, bzw. für städtische Gesellschaften bis hin zur Einbeziehung örtlicher Unternehmen und der Bürger vor Ort.

Da im (noch nicht aufgestellten) Regionalplan Westmecklenburg für Boizenburg/Elbe bisher (noch) kein Windvorranggebiet festgesetzt ist, kann die Planung für die 5. Flächennutzungsplanänderung zur Windenergie vorerst höchstens bis zur Vorentwurfsphase geführt werden. Die kommunale Planung der 5. FNP-Änderung, nur bezogen auf Belange der Windenergie, kann erst dann fortgeführt werden, wenn der neue Regionalplan für Westmecklenburg zumindest so weit fortgeschritten ist, dass innerhalb des Stadtgebietes Boizenburg mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Windvorranggebiet festgesetzt wird.

 

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                          ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................

Anlagen: Kartenausschnitt 1:20.000