Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt, dass bei einer freihändigen Vergabe bzw. beschränkten Ausschreibung
für Bauleistungen nach VOB und Planungsleistungen nach HOAI neben den von der
Auftragsberatungsstelle M-V IHK
entsprechend dem Zubenennungserlass genannten Handwerksbetriebe und
Planungsbüros auch die in Boizenburg/Elbe und Umgebung ansässigen Handwerksbetriebe
und Planungsbüros, sofern sie wirtschaftlich und ökonomisch geeignet sind,
beteiligt werden.
Dieses gilt auch für
Bauleistungen für die Instandhaltung nach den bei der Stadt vorliegenden
Kleinleistungsverträgen.
Die Anzahl der
Teilnehmer und welche Handwerksbetriebe bzw. Planungsbüros teilnehmen sollen,
sind vor der Vergabe bzw. beschränkten Ausschreibung im zuständigen ABSVD zu
beraten und zu empfehlen.
Sachdarstellung und Begründung:
Da es in letzter Zeit immer wieder vorkommt, dass Auftragsvergaben von Bauleistungen und Planungsleistungen nach dem o.g. Verfahren durch die Verwaltung eigenständig veranlasst werden, obwohl es seit Jahren einen vereinbarten Verfahrensweg gibt und in unserer Hauptsatzung auch festgelegt ist, sind die o.g. Fraktionen der Meinung, den Verfahrensweg durch einen Beschluss durch die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe zu bekräftigen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion,
SPD-Fraktion, Fraktion „DIE LINKE“,
Fraktion-BfB vom 06.01.2015