Neuwahl der stellvertretenden Schiedspersonen in der Schiedsstelle der Stadt Boizenburg/Elbe sowie Beförderung der jetzigen Stellv. Schiedsfrau zur Vorsitzenden

Betreff
Neuwahl der stellvertretenden Schiedspersonen in der Schiedsstelle der Stadt Boizenburg/Elbe sowie Beförderung der jetzigen Stellv. Schiedsfrau zur Vorsitzenden
Vorlage
012/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe befördert Frau Sabine Hübscher zur Vor-

sitzenden der Schiedsstelle und wählt Frau Christiane Claußen und Frau Sabine Kohli

zu deren Stellvertreterinnen.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Der § 2  Abs. 2 SchStG M-V regelt, dass jede Schiedsperson durch eine weitere Schiedsperson zu vertreten ist.

 

Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorsitzenden der Schiedsstelle der Stadt Boi-zenburg/Elbe, Herrn Lutz Alexander, durch Wegzug aus Boizenburg, übernahm Frau Sabine Hübscher, bisher Stellvertretende Schiedsperson, die Tätigkeiten des Vorsitzen-

den. Anfang 2014 erfolgten daraufhin mehrere Aufrufe an die Bevölkerung, dass sich Bürgerinnen und Bürger für die Funktion der Schiedsperson bewerben können.

 

Nach dem 3. Aufruf erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe  2 Bewerbungen:

 

Frau Sabine Kohli, IV. Twiete 11, 19258 Boizenburg/Elbe

und

Frau Christiane Claußen, Kastanienweg 1, OT Vier, 19258 Boizenburg/Elbe.

 

Am  13.11.2014 erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe die Mitteilung vom Amtsgericht Hage-

now, dass die Niederlegung des Amtes als Schiedsperson der Stadt Boizenburg/Elbe von Herrn Lutz Alexander bestätigt wurde. Somit steht einer Neuwahl der Schiedsper-

sonen nichts mehr im Wege.

 

Nach der Neuwahl der beiden Schiedspersonen würde dann die Schiedsstelle der Stadt Boizenburg/Elbe wie folgt besetzt sein:

 

Frau Sabine Hübscher – Vorsitzende

Frau Christiane Claußen – Stellvertreterin

Frau Sabine Kohli – Stellvertreterin

 

Information zu den finanziellen Auswirkungen:

Gemäß § 12 SchStG M-V hat die Gemeinde die Sachkosten der Schiedsstelle zu tra-gen. Hierzu gehören u.a. Kosten für die Teilnahme an Seminaren oder Fortbildungen inkl. Unterbringungs- und Reisekosten, Beschaffung von Arbeitsmaterialien wie z.B.

Fachliteratur, Formularen und die Bereitstellung geeigneter Amtsräume.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:   12200000

Sachkonto: 50190000

HH-Ansatz:        1.500,00

Verausgabt:        0,00     

Noch verfügbar: 1.500,00

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

Auszug aus Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V

vom 13. September 1990