Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe befördert Frau Sabine Hübscher zur Vor-
sitzenden der
Schiedsstelle und wählt Frau Christiane Claußen und Frau Sabine Kohli
zu deren
Stellvertreterinnen.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Der § 2 Abs. 2 SchStG M-V regelt, dass jede Schiedsperson durch eine weitere Schiedsperson zu vertreten ist.
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorsitzenden der Schiedsstelle der Stadt Boi-zenburg/Elbe, Herrn Lutz Alexander, durch Wegzug aus Boizenburg, übernahm Frau Sabine Hübscher, bisher Stellvertretende Schiedsperson, die Tätigkeiten des Vorsitzen-
den. Anfang 2014 erfolgten daraufhin mehrere Aufrufe an die Bevölkerung, dass sich Bürgerinnen und Bürger für die Funktion der Schiedsperson bewerben können.
Nach dem 3. Aufruf erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe 2 Bewerbungen:
Frau Sabine Kohli, IV. Twiete 11, 19258 Boizenburg/Elbe
und
Frau Christiane Claußen, Kastanienweg 1, OT
Vier, 19258 Boizenburg/Elbe.
Am 13.11.2014 erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe
die Mitteilung vom Amtsgericht Hage-
now, dass die
Niederlegung des Amtes als Schiedsperson der Stadt Boizenburg/Elbe von Herrn
Lutz Alexander bestätigt wurde. Somit steht einer Neuwahl der Schiedsper-
sonen nichts mehr
im Wege.
Nach der Neuwahl
der beiden Schiedspersonen würde dann die Schiedsstelle der Stadt
Boizenburg/Elbe wie folgt besetzt sein:
Frau Sabine
Hübscher – Vorsitzende
Frau Christiane
Claußen – Stellvertreterin
Frau Sabine Kohli –
Stellvertreterin
Information zu
den finanziellen Auswirkungen:
Gemäß § 12 SchStG
M-V hat die Gemeinde die Sachkosten der Schiedsstelle zu tra-gen. Hierzu
gehören u.a. Kosten für die Teilnahme an Seminaren oder Fortbildungen inkl.
Unterbringungs- und Reisekosten, Beschaffung von Arbeitsmaterialien wie z.B.
Fachliteratur,
Formularen und die Bereitstellung geeigneter Amtsräume.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
12200000 Sachkonto: 50190000 HH-Ansatz: 1.500,00 Verausgabt: 0,00 Noch verfügbar: 1.500,00 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Auszug aus
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V
vom 13. September
1990