Feststellung Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens "Historischer Stadtkern"

Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens "Historischer Stadtkern"
Vorlage
020/15/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stellt den am 03.03.2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ fest.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V am 03.03.2015 geprüft (siehe Beschlussvorlage 022/15/10). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme per 31.12.2012 beträgt                                                                                            2.531.300,99 €

Die Kapitalrücklage per 31.12.2012 beträgt                                                                                            211.547,00 €

 

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: