Entlastung Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens "Historischer Stadtkern"

Betreff
Entlastung Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens "Historischer Stadtkern"
Vorlage
021/15/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 03.03.2015 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 022/15/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.03.2015 (siehe Beschlussvorlage 020/15/10).

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: