Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 12.03.2015 die
Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass dem § 5 folgender Satz
hinzuzufügen ist:
Ein
Tagesordnungspunkt darf nur dann durch Mehrheitsbeschluss abgesetzt werden,
wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen
Antrag zu begründen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Geschäftsordnung ist im § 5 teilweise nicht übereinstimmend mit dem § 29 der zur Zeit aktuell gültigen Kommunalverfassung M-V.
Da diese aber bindend ist und um in Zukunft hierbei falsche
Entscheidungen auszuschließen, sollte eine Änderung vorgenommen werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag der NPD, Herr Uterhardt vom
24.02.2015