Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bereitstellung des Stadtlogos für festgelegte Zielgruppen entsprechend den in der Anlage definierten Nutzungs- bedingungen.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der Erarbeitung des Corporate Designs der Stadt Boizenburg/Elbe
erfolgte auch die Neugestaltung des Logos. Zukünftig soll das Stadtlogo nach
Antragstellung und Anerkennung der Nutzungsbedingungen durch den potentiellen
Nutzer (siehe Anlage) sowie nach Genehmigung durch den Bürgermeister kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Ordnung und Sicherheit sowie im
Hauptausschuss wird einmal jährlich über die Vergabe des Stadtlogos berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Nutzungsbedingungen für die Verwendung des Stadtlogos