Festlegung von Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Stadtlogos

Betreff
Festlegung von Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Stadtlogos
Vorlage
037/15/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bereitstellung des Stadtlogos für festgelegte Zielgruppen entsprechend den in der Anlage definierten Nutzungs- bedingungen.

Sachdarstellung und Begründung:

Im Rahmen der Erarbeitung des Corporate Designs der Stadt Boizenburg/Elbe erfolgte auch die Neugestaltung des Logos. Zukünftig soll das Stadtlogo nach Antragstellung und Anerkennung der Nutzungsbedingungen durch den potentiellen Nutzer (siehe Anlage) sowie nach Genehmigung durch den Bürgermeister kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Ordnung und Sicherheit sowie im Hauptausschuss wird einmal jährlich über die Vergabe des Stadtlogos berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

Nutzungsbedingungen für die Verwendung des Stadtlogos