Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung
aufgeführten Spenden mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1000,00 € zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4
der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die
Annahme von Spendenbeträgen hat der
Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 EURO und 1000,00 EURO in
öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgende
Spendeneingänge sind zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Graftec GmbH 500,00 90 Jahre, FFw Gothmann
Birgit Winter 200,00 90 Jahre, FFw Gothmann
Dentallabor Dreyer
OHG 200,00 90 Jahre, FFw Gothmann
Containerdienst
Frank Nieder 100,00 90 Jahre, FFw Gothmann
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: