Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
bestätigt das Forsteinrichtungswerk zum 01.01.2014 und bestimmt es zur Vorlage
bei der oberen Forstbehörde.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe ist gesetzlich verpflichtet, alle 10 Jahre ein Forsteinrichtungswerk (FE) –Inventur für den Kommunalwald- zu erstellen. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 25.11.2013 wurde der entsprechende Auftrag an die Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung, Potsdam, vergeben.
Nach umfangreichen Ortsaufnahmen, Abstimmungen zum
Flächeneigentum, Erstellung einer Karte auf der Grundlage des seit dem
01.01.2015 eingeführten ALKIS-GIS-Systems wird das FE zum 01.01.2014 nun
vorgelegt.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Wirtschaftsbuch (nur
digital)