Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter/in |
CDU |
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SPD |
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Die Linke |
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BfB |
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Sachdarstellung und Begründung:
Die Vertretungskörperschaften von Gemeinden, Städten und Landkreisen
haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Mitglieder oder die kommunalen
Wahlbeamten hauptamtlich oder inoffiziell für das Ministerium für
Staatssicherheit der DDR tätig waren. Grundlage hierfür ist das
Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), das in den §§ 20, 21 das Recht auf Auskunft
durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR (BStU) regelt.
„Die Überprüfung ist eine kommunalpolitische Entscheidung der jeweiligen
Vertretungskörperschaft. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu. Durch
die Überprüfung wird jedoch der Aufarbeitungsprozess in besonderer Weise
unterstützt, denn erst die öffentliche Aufklärung versetzt die Wählerinnen und
Wähler in die Lage, die Entscheidungen der Mandatsträger im Hinblick auf
eventuelle Verstrickungen zu beurteilen.“
(Quelle: Handreichung zur Überprüfung von Angehörigen kommunaler
Vertretungs-körperschaften und von kommunalen Wahlbeamten im Land
Sachsen-Anhalt auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den
Staatssicherheitsdienst der DDR, S. 2)
Alternativen:
Es erfolgt keine
Überprüfung hinsichtlich hauptamtlicher oder inoffizieller Tätigkeiten für den
Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................