Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung und des Behördenleiters der Stadt Boizenburg/Elbe hinsichtlich hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeit für das MfS und AfNS

Betreff
Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung und des Behördenleiters der Stadt Boizenburg/Elbe hinsichtlich hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeit für das MfS und AfNS
Vorlage
050/15/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

 

  1. Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gewählten Mitglieder der Stadtvertretung der laufenden Wahlperiode (2014 – 2019) werden auf eine mögliche hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit als Mitarbeiter/in im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Amt für nationale Sicherheit (AfNS) überprüft. Dies gilt nicht für Personen, welche am 3. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gewählten sachkundigen Einwohner/innen werden aufgefordert, sich freiwillig einer Prüfung zu unterziehen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe wird hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft.

 

  1. Die Bürgervorsteherin wird beauftragt, die entsprechenden Anträge beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Auftrag der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zu stellen. Hierzu erfolgt vorab durch die Mitglieder der Stadtvertretung die Abgabe einer gesonderten Einverständniserklärung. Sollte die Einverständniserklärung im Einzelfall nicht unterzeichnet werden, sind diese Stadtvertreter/innen über die Überprüfung gesondert in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Stadtvertretung bildet eine Ehrenkommission, die  die Überprüfungsergebnisse  bewertet. Die Ehrenkommission besteht aus einem/einer Vertreter/in jeder Fraktion unter der Leitung der Bürgervorsteherin. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Vertreter:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

 

 

SPD

 

 

Die Linke

 

 

BfB

 

 

 

 

  1. Die Ehrenkommission informiert die Fraktionen der Stadtvertretung bzw. die weiteren Mitglieder der Stadtvertretung in geeigneter Weise und unter Beachtung schutzwürdiger Interessen der Betroffenen über die Ergebnisse der Überprüfung.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Vertretungskörperschaften von Gemeinden, Städten und Landkreisen haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Mitglieder oder die kommunalen Wahlbeamten hauptamtlich oder inoffiziell für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR tätig waren. Grundlage hierfür ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), das in den §§ 20, 21 das Recht auf Auskunft durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) regelt.

 

„Die Überprüfung ist eine kommunalpolitische Entscheidung der jeweiligen Vertretungskörperschaft. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu. Durch die Überprüfung wird jedoch der Aufarbeitungsprozess in besonderer Weise unterstützt, denn erst die öffentliche Aufklärung versetzt die Wählerinnen und Wähler in die Lage, die Entscheidungen der Mandatsträger im Hinblick auf eventuelle Verstrickungen zu beurteilen.“

(Quelle: Handreichung zur Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungs-körperschaften und von kommunalen Wahlbeamten im Land Sachsen-Anhalt auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR, S. 2)

 

Alternativen:

Es erfolgt keine Überprüfung hinsichtlich hauptamtlicher oder inoffizieller Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................