Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung
aufgeführten Spenden mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.500,00 € zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen hat der Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 € und 1000,00 € in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgende Spendeneingänge sind zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Michael Süss 150,00 Boizenburger Teddys
Adolf und Heidemarie Hedrich 100,00 Boizenburger Teddys
Michaela Ganer 250,00 Boizenburger Teddys
Versorgungsbetriebe Elbe GmbH 300,00 Boizenburger Teddys
Lions Förderverein 500,00 Boizenburger Teddys
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin 200,00 90 Jahre, FFw Gothmann
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: