Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung aufgeführten Spende in Höhe von 1.100,00 € zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen über 1.000,00 € hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Gerhard Hein 1.100,00 Boizenburger Teddys
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: