Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
hat mit der BV 066/13/30/2 am 20. Juni 2013 über eine Stellungnahme zum Entwurf
des Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes entschieden. Mit Beschluss des HA vom 24. Februar 2014, BV
205/13/30/1, wurde der Bürgermeister beauftragt, Ausnahmen von den
Verbotsregelungen gemäß § 6 des Gesetzentwurfes zu beantragen. Nach Beratung in
den zuständigen Ausschüssen waren dazu entsprechende Vorstellungen in
Lageplänen eingetragen worden. Diese Unterlagen wurden im April 2014 dem
zuständigen Biosphärenreservatsamt zugesendet. Das
Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz vom 15. Januar 2015 wurde am 23. Januar 2015
veröffentlicht.
Im Juli 2015 fand
mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRA SCH-ELB), Frau Hollerbach
und Frau Schneider, sowie der FBL III, Frau Poltier, eine Ortsbegehung der
vorgeschlagenen Zugangsbereiche statt. Im Ergebnis wurde das anliegende Protokoll
erstellt. In der 9. Sitzung des Kuratoriums für das Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe wurde eine qualifizierte Planunterlage sowie die
dazugehörige Allgemeinverfügung vorgestellt und beraten. Frau Hollerbach bietet an, die Unterlagen im
zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt, Ordnung und
Sicherheit am 06. Januar 2016 zu erläutern.
Zu den
vorgeschlagenen Gewässerzugängen und Erholungsbereichen wird vom BRA SCH-ELB
eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Nein X |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: