Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zur
Tätigkeit der Ordnungsverwaltung im Rahmen der Verordnung der Stadt
Boizenburg/Elbe über das Führen von Hunden wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung und Begründung:
Neben einer festangestellten Vollzeit-Außendienstmitarbeiterin ist seit August 2015 ein weiterer Außendienstmitarbeiter auf 450,-€/Basis eingestellt worden. Die weiterhin im Stellenplan vorgesehene Stelle auf 450,-€/Basis ist derzeit unbesetzt.
Der/ie
Außendienstmitarbeiter/in prüfen bei ihren täglichen Einsätzen außer dem
ruhenden Verkehr auch Verstöße gegen Ordnung und Sicherheit sowie die
Einhaltung der Verordnung über das Führen von Hunden. Allerdings sind die
Befugnisse einer Ordnungskraft im Stadtgebiet begrenzt; so darf sie nicht die
Personalien erfragen. Diese sind aber erforderlich, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
bei festgestellten Verstößen einleiten zu können.
Die Verwaltung (Vw)
unternimmt in 2016 Anstrengungen, eine Hundezählung unter Federführung des FB I
durchzuführen. Die Vw verspricht sich davon, die Erfassung (fast) aller noch
nicht gemeldeten, besonders der gefährlichen, Hunde und damit zusätzliche
Steuereinnahmen. Außerdem würde eine Gleichbehandlung aller Hundebesitzer –der
Steuern zahlenden und der bis dahin nicht Steuern zahlenden- ermöglicht.
Zur Zeit sind in der
Stadt Boizenburg/Elbe einschließlich ihrer Ortsteile ca. 800 Hunde gemeldet,
davon 12 gefährliche Hunde.
Im Rahmen des
Haushalts 2014 und 2015 wurden 38 Müllbehälter für Hundekot und entsprechende
Tütenspender aufgestellt. Die Kosten für die Erstanschaffung betrugen ca.9.000
€. Für die laufende Bestückung im Jahr sind 500 € eingeplant; zusätzlich
entstehen Kosten für die Leistungen der Müllentsorgung und Bestückung mit Tüten
durch den Bauhof.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Ja |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Verordnung der Stadt
Boizenburg/Elbe über das Führen von Hunden