Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der
Stadtvertretung vom 17.12.2015 wird aufgehoben.
Das europaweite VOF-
Verfahren zur Vergabe der Architektenleistungen wird ohne Wettbewerb
durchgeführt.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage wird die
Auffassung vertreten, auf den Wettbewerb auf Grund der nicht zur Verfügung
stehenden Mittel, zu verzichten. Die Durchführung des europaweiten VOF-
Verfahrens ist lt. Honorarhöhe zwingend notwendig. Zweckmäßigerweise soll ein
VOF- Verfahren zur Vergabe der Architektenleistungen einschl. der Fachplaner
(Generalplaner) für den Gesamtkomplex durchgeführt werden. Die Auswahl des zu beauftragenden
Architekturbüros ist dann lediglich aufgrund eingereichter Referenzen möglich
und es besteht keine Auswahl nach einem konkreten Planungsvorschlag.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 21101000 Sachkonto: 09600460 HH-Ansatz: 120.000 Verausgabt: 0 Noch verfügbar: 120.000 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: