3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Straße/Verbindungsweg“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Straße/Verbindungsweg“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
172/16/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 28 „Bahnhofstraße/Eisenbahn/Fritz-Reuter-Straße/Verbindungsweg“ soll die 3. Änderung aufgestellt werden. Die Änderungen beziehen sich auf die Allgemeinen Wohngebiete östlich der Stellplatzanlage der Raiffeisenbank und südlich der Gebäude Bahnhofstraße Nr. 2, 4 und 6.

Folgende Änderungen sind geplant:

-          Die Erschließungsstraße soll entlang des südlichen Geltungsbereiches in Richtung Osten geführt werden.

-          Der Baumbestand ist aktuell zu bewerten.

-          Die ökologischen Ausgleichsflächen und Pflanzflächen für Bäume sind zu überprüfen.

-          Die Baugrenzen sind entsprechend der vorgenannten Prüfergebnisse anzupassen.

  1. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 28 ist seit dem 06.07.2006 rechtsverbindlich. Die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes sind ebenfalls rechtsverbindlich. Sie bezogen sich auf Flächen westlich des Flurstückes 97 ( Bereich NORMA). Das Plangebiet ist bis auf die rückwärtigen Flächen der Grundstücke Bahnhofstraße 2, 4 und 6 (Flurstücke 91, 96, 97) bebaut.  Die jetzige Änderung bezieht sich vor allem auf die Erschließung dieser östlichen Flurstücke.

Änderung

Von der Fritz-Reuter-Straße führt jetzt eine zum Teil private Straße (im rechtsverbindlichen B-Plan als öffentliche Straße festgesetzt) auf die Parkplätze von NORMA und der Raiffeisenbank/Ärztehaus. Um eine effektivere Bebauung der Grundstücksflächen auf den Flurstücken 97, 96 und 91 zu ermöglichen, wird die Weiterführung dieser Straße als öffentliche Straße an der südlichen Geltungsbereichsgrenze in Richtung Osten angestrebt. Am Ende ist ein Wendehammer vorzusehen. Damit wird gleichzeitig die öffentliche Erschließung der südlich angrenzenden Grundstücke ermöglicht. Der vorhandene öffentliche Weg (Flurstück 113, Breite 2,50 m) soll dazu genutzt werden. Von den angrenzenden Flurstücken wäre ein ca. 3,00 m breiter Streifen für diese neue Straßenführung erforderlich.

Das Plangebiet ist bis auf die verbleibende Änderungsfläche dieser 3. Änderung vollständig bebaut. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13a Abs. BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen, da es sich um einen Bebauungsplan innerhalb des Siedlungsbereiches von Boizenburg handelt, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert wird. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und wo und in welcher Frist sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Die anfallenden Planungskosten sollen anteilig von den Eigentümern der betroffenen Grundstücke getragen werden.

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: