Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine zahlungsunwirksame außerplanmäßige Aufwendung im Jahresabschluss
2013 für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Risiken aus der
Unterdeckung der Maßnahme Erschließung B-Plan 30 in Schwartow in Höhe von
61.217,60 €. Deckungsquelle sind Minderaufwendungen im produktübergreifenden
Deckungsring Personalkosten.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Bebauungsgebiet
Schwartow (B-Plan 30) finanzieren die Versorgungsbetriebe Elbe insgesamt einen
Betrag i.H.v. 204.031,10 € für die Herstellung der Erdgas-, Trinkwasser- und
Stromversorgung vor, den die Stadt Boizenburg/Elbe nach Ablauf von 5 Jahren
zurückzahlen muss. Die Vereinbarung wurde am 16. Dezember 2013 geschlossen.
Gemäß des
Erschließungsvertrages kehrt der Erschließungsträger nach Verkauf des letzten
Grundstückes einen Betrag i.H.v. 142.813,50 € (5 €/m² Nettobauland) an die
Stadt Boizenburg/Elbe aus.
Damit besteht aus
dieser Erschließungsmaßnahme eine Unterdeckung von 61.217,60 €, die im
Haushaltsjahr 2018 zu einem Mittelabfluss führt.
Gemäß § 32 Abs. 1
Nr. 3 GemHVO-Doppik M-V sind Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden
sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem
Bilanzstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Daher ist im Jahr
des Vertragsabschlusses 2013 verursachungsgerecht eine Rückstellung für
ungewisse Risiken im Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe zu bilden.
Bei der
außerplanmäßigen Aufwendung handelt es sich im Jahresabschluss 2013 um eine
zahlungsunwirksame Buchung in der Ergebnisrechnung, für die kein Planansatz
vorhanden ist. Ein Mittelabfluss ist erst im Jahr 2018 zu verzeichnen.
Die Unabweisbarkeit
der außerplanmäßigen Aufwendung liegt vor, damit der Jahresabschluss 2013 der
Stadt Boizenburg/Elbe erstellt werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: