außerplanmäßige Aufwendung im Haushaltsjahr 2013 (Rückstellung Unterdeckung B-Plan 30, Schwartow)

Betreff
außerplanmäßige Aufwendung im Haushaltsjahr 2013 (Rückstellung Unterdeckung B-Plan 30, Schwartow)
Vorlage
178/16/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine zahlungsunwirksame  außerplanmäßige Aufwendung im Jahresabschluss 2013 für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Risiken aus der Unterdeckung der Maßnahme Erschließung B-Plan 30 in Schwartow in Höhe von 61.217,60 €. Deckungsquelle sind Minderaufwendungen im produktübergreifenden Deckungsring Personalkosten.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Bebauungsgebiet Schwartow (B-Plan 30) finanzieren die Versorgungsbetriebe Elbe insgesamt einen Betrag i.H.v. 204.031,10 € für die Herstellung der Erdgas-, Trinkwasser- und Stromversorgung vor, den die Stadt Boizenburg/Elbe nach Ablauf von 5 Jahren zurückzahlen muss. Die Vereinbarung wurde am 16. Dezember 2013 geschlossen.

 

Gemäß des Erschließungsvertrages kehrt der Erschließungsträger nach Verkauf des letzten Grundstückes einen Betrag i.H.v. 142.813,50 € (5 €/m² Nettobauland) an die Stadt Boizenburg/Elbe aus.

 

Damit besteht aus dieser Erschließungsmaßnahme eine Unterdeckung von 61.217,60 €, die im Haushaltsjahr 2018 zu einem Mittelabfluss führt.

 

Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik M-V sind Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag  und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

 

Daher ist im Jahr des Vertragsabschlusses 2013 verursachungsgerecht eine Rückstellung für ungewisse Risiken im Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe zu bilden.

 

Bei der außerplanmäßigen Aufwendung handelt es sich im Jahresabschluss 2013 um eine zahlungsunwirksame Buchung in der Ergebnisrechnung, für die kein Planansatz vorhanden ist. Ein Mittelabfluss ist erst im Jahr 2018 zu verzeichnen.

 

Die Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Aufwendung liegt vor, damit der Jahresabschluss 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe erstellt werden kann.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

Deckungsring Personalkosten      

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: