Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung
aufgeführten Spende in Höhe von 1.000,00 € zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen über 1.000,00 EURO hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgende Spendeneingänge sind zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Raiffeisenbank eG Lauenburg 1.000,00 Jugenfreizeithaus
( Trampolin, Spiele und Spielgeräte )
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: