Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 09. März 2017 die
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt
Boizenburg/Elbe einschließlich der vorliegenden Entgeltkalkulation der Fa.
B&P Kommunalberatung
Sachdarstellung und Begründung:
Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe wurde ursprünglich am 22.09.2010 bekannt gemacht und danach mehrfach verlängert.
Wie in der Berichtsvorlage 181/16/30 mitgeteilt, hat die Fa. B&P Kommunalberatung die Entgeltkalkulation der Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 erarbeitet. Die Entgeltkalkulation mit kalkulatorischer Verzinsung wird der Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung hat die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe allen Vorschlägen der bisherigen Beratungen im Jahr 2015 angepasst.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Textliche Änderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung sind schwarz formatiert dargestellt.
§ 2 Punkt e) wurde ergänzt
; Nutzer für kommerzielle sportliche Veranstaltungen
§ 3 (4) lautet nun
Der bestätigte Belegungsplan / Hallennutzungsplan gemäß § 3(2) ist in der Sportstätte
öffentlich auszuhängen und gilt somit
als Erlaubnis für die Benutzer nach § 2(2) Buchstaben b und c.
§ 5 (6) wurde ersatzlos gestrichen, da die Kosten in der Kalkulation enthalten sind
Punkt 7 wird jetzt 6 und Punkt 8 wird jetzt 7
§ 5 (6) muss der „oder“ Vorschlag betreffs der Ausnahmegenehmigung beraten werden
§ 9 (2) lautet nun
………………Eine
Entgeltschuld entsteht nicht, wenn der Benutzungsberechtigte 10 Tage vor der Veranstaltung
schriftlich erklärt, dass er von seinem Benutzungsrecht keinen Gebrauch machen
möchte.
Ist eine Absage durch den
Benutzungsberechtigten in dieser Frist nicht erfolgt, werden 10 % vom Entgelt
in Rechnung gestellt.
Im Entgeltverzeichnis wird der Benutzungsberechtigte „Schulen, welche in Trägerschaft der Stadt Boizenburg sind, mit aufgenommen
Die Verwaltung empfiehlt die Entgelte gemäß vorgeschlagenem Berechnungsergebnis der Tabellenzusammenfassung zu erheben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: