Beschlussvorschlag:
1. Für den Bebauungsplan Nr. 1.2 für das Gebiet "Stadtpark Nord/ Schwanheider Strasse West" soll die 3. Änderung aufgestellt werden.
2. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 a BauGB „ Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
4. Die Stadtvertretung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1.2 ist seit dem 11.05.2000 rechtsverbindlich.
Änderung:
Anlass der 3. Änderung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines
zweigeschossigen Einfamilienhauses auf
dem städtischen Grundstück:
Am Sanderg, Flur
18, Flurstück 74/6, Größe 736 m².
Im derzeit gültigen
Bebauungsplan ist das Grundstück als Spielplatz ausgewiesen und wird seit
Jahren nicht als dieser genutzt.
Die Planungskosten
werden vom Vorhabenträger übernommen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planentwurf vom Februar 2017